Petition: Löschen statt Sperren, und wenn das BKA das nicht kann, sollen sie halt eco fragen

Posted on 12.06.2010

Das Sperrgesetz ist erstmal ausgesetzt und das BKA soll evaluieren, ob sie in der Lage sind, zu löschen - um dann zum sperren zurückzukehren, wenn das nicht machbar sein sollte. Dabei hat das BKA bereits zu verstehen gegeben, dass sie a) nicht löschen können (siehe unten), b) nicht löschen wollen (sonst hätte man dort nicht wahrheitswidrige Angaben darüber treffen müssen, warum es unbedingt eine Sperrinfrastruktur braucht). Soweit die Situation, das BKA hat ja das ganze Jahr Zeit, sich noch eine Lösung auszudenken.

Nun hatte eco im April veröffentlicht, dass sie, beziehungsweise INHOPE, ein internationaler Verband von Providern usw. in der Lage waren, sämtliche gemeldeten Webseiten vom Netz zu bekommen - und zwar nicht nur national (wo es natürlich am schnellsten ging), sondern international. Da kam mir der Gedanke, dem BKA doch mal nahezulegen, dass sie sich um die Verfolgung der Täter kümmern könnten - was immerhin ja deren Kernkompetenz sein soll, und das Löschen denen überlassen, die sich damit auskennen.

Wie macht man sowas, wenn man nicht gerade Innenminister ist? Ich habe mich für eine Petition entschieden. An sich als öffentliche Petition eingereicht, wurde sie flugs nicht-öffentlich gemacht und dem für das Thema zuständigen Innenministerium vorgelegt (gemäß Auskunft in einem Schreiben vom 19.4.2010 - das sonst nicht weiter spannend ist)

Mittlerweile kam eine Antwort: Das Innenministerium hält die Idee für ganz und gar unbrauchbar und der Petitionsausschuss schließt sich dem Innenministerium an.

Leider finde ich die Antwort des Innenministeriums nicht ganz so schlüssig wie der Petitionsausschuss, hier einige Gründe. Ich habe noch 3.5 Wochen, um darauf zu reagieren, aber noch bin ich mir nicht ganz sicher, ob das so sinnvoll ist.

Die Aufgabe der Löschung von kinderpornografischen Inhalten ist als Maßnahme der Prävention Teil der originär staatlichen Stellen übertragenen Gefahrenabwehraufgabe und kann schon daher nicht auf nichtstaatliche Stellen übertragen werden.

Es ging in der Petition um das Delegieren der genannten Aufgabe. Einige Absätze weiter ist zu lesen, dass genau das geplant sei.

Überdies ist bei dem Bemühen um das Löschen solcher Inhalte grundsätzlich zu berücksichtigen, dass in Einzelfällen bestehende Strafverolgungsinteressen nicht dadurch unterlaufen werden, dass Ermittlungsansätze vorschnell vernichtet werden.

Das heißt, Löschen ist manchmal gar nicht gewollt. Wenn man einen Honeypot am Laufen hat und fleißig IPs und Kreditkartendaten sammelt, ist das nachvollziehbar. Von “sofort zum Löschen freigeben” war in der Petition aber nicht die Rede - nur, dass die Löschung schneller gehen kann, wenn sich grundsätzlich Leute damit befassen, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als ihre kleine Ecke des Internets am Laufen zu halten.

Schließlich ist die für das Petitum angeführte Begründung, dass das Bundeskriminalamt nicht in der Lage sei, eine Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft aufzubauen, nicht zutreffend.

Ziercke, immerhin BKA-Chef, weiß da anderes zu berichten: “Außerdem handele es sich beim BKA um eine Behörde, die sich an Regeln halten müsse, weswegen es ihm unmöglich sei, direkt an ausländische Privatanbieter heranzutreten.”

Das Bundeskriminalamt ist derzeit in Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrags damit befasst, eine solche Zusammenarbeit zu institutionalisieren, um die Selbstregulierungskräfte der Internetwirtschaft noch enger als bisher in die Löschbemühungen einzubinden.

Dies soll dergestalt realisiert werden, dass dem Bundeskriminalamt bekannt gewordene kinderpornografische Inhalte den Selbstregulierungskräften mitgeteilt werden, damit diese sich ihrerseits parallel zum Bundeskriminalamt um die Löschung der Inhalte bemühen.

Äh, ich dachte, das ginge nicht - hoheitliche Aufgabe, Gefahrenabwehr, und so?

Und inwiefern ist die Petition nun “insgesamt zurückzuweisen”? Nur insofern, dass das BKA sich das Recht vorbehalten will, selbst mal ne Löschung in Auftrag geben zu dürfen? Bei denselben, die sie sonst damit beauftragen würden, die Löschung zu beauftragen - es wird ja wohl kaum ein BKA-Mitarbeiter selbst rm -rf tippen.

Vermutlich habe ich mich einfach misverständlich ausgedrückt. War ja auch meine erste Petition. Aber immerhin habe ich es jetzt schwarz auf weiß, dass das BKA sich darum kümmern soll (und es mutmaßlich auch tut), Spezialisten mit dem Löschen des Materials zu beauftragen.