Nov 18: Vorschlag an die Heulsusen in der Medienindustrie
Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Medienindustrie den Hals nicht voll bekommt. Da wird mit viel Aufwand Lobbyarbeit betrieben, um die eigenen Vorstellungen umzusetzen und kaum sind sie in Kraft, geht das Gejammer wieder los und die nächste Runde beginnt. Ich habe sonst selten so einen (leider effektiven) Haufen professioneller Heulsusen erlebt.
Was treiben die eigentlich?
Salamitaktik
Leider ist eine derartige Salamitaktik (immer eine weitere Scheibe abschneiden, bis die Salami irgendwann nicht mehr ist) in unserem politischen Umfeld, das ja stets auf Konsenz aus ist, sehr erfolgreich und gleichzeitig sehr schädlich.
Ein Beispiel
(man möge mir bitte die mathematisch angehauchte Erklärung verzeihen)
Zwei Gruppen streiten über die optimale Zahl zwischen 0 und 1. Die Situation kann als Intervall [0, 1] beschrieben werden, der das Feld absteckt und in dem sich die Einigung (hoffentlich) finden wird (Wenn es nicht gerade um eine Mehrwertsteuererhöhung geht).
Mit viel Diskussion kommt man zur Einigung (1 hat dann doch zähneknirschend nachgegeben), 0,3.
Zwei Wochen darauf wird die nächste Runde eröffnet. 0,3 war wohl doch nicht so gut. Leider sind die Nullen in der Politik, weswegen nicht wieder [0, 1] verhandelt wird, sondern [0,3, 1].
Kompromiss diesmal: 0,5.
Einige Runden später geht es dann nur noch um die Anzahl der Neunen hinter dem Komma [0,999, 1].
Solange immer nur der Status Quo und die Wunschvorstellung einer Seite in Betracht gezogen werden, wird die Wunschvorstellung auf Dauer Realität...
Und das findet gerade im Bereich Urheberrechte statt (und auch in vielen anderen Bereichen, die ich hier aber nicht thematisieren werde)
Mein Vorschlag: Reboot
Der Anreiz
Es wird eine Frist gesetzt, sagen wir, der 1.1.2011. Zu diesem Zeitpunkt wird, wenn keine Einigung für eine grundlegende Überarbeitung der Urheberrechtslage vorliegt, das Urheberrecht auf Minimalpositionen zurückgedreht:
- Schutzdauer "Leben + 70 Jahre"
- Urheberrecht ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit
- Minimalanforderungen für die Vorschriften aus EU, WIPO &c vom Stand 15.11.2009, um mal ein Datum zu nennen, umsetzen (Für ein paar heulende Hupfdohlen aus der EU aussteigen wäre doch etwas sehr starker Tobak)
Das Ziel
Die endgültige Diskussion um Urheberrechtsschutz für aktuelle Technologie: Eine Einigung ist auf Dauer angelegt und gültig für alle derzeit existierenden Verbreitungswege. Für Neuverhandlungen wäre eine Verfassungswidrigkeit oder ähnlich wichtiger Grund notwendig.
Weitere Verhandlungen gibt es nur für neue, bisher nicht vorhandene Weiterentwicklungen in Medien und Verbreitungswegen, was hier nicht reinkommt, bleibt draußen.
Die Medienindustrie hat dadurch einen Anreiz, ihre Maximalpositionen offenzulegen. Gibt es keine Verhandlungen, oder dauern diese zu lange, treten ab 1.1.2011 die oben genannten Minimalregeln in Kraft.
Die Verhandlungspositionen
Die öffentliche Verhandlungsposition wird möglichst minimal gefasst: Urheberrecht als Persönlichkeitsrecht weiterhin "Leben + 70 Jahre", Verwertungsrecht davon entkoppelt wesentlich kürzer. Die GEMA steht ebenso zur Disposition wie Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte.
Der Verhandlungsmodus
Nachdem die Medienindustrie ihre Forderungen vollständig vorgelegt hat, wird Bestandsaufnahme gemacht. Es werden üblicherweise Rechte eingefordert. Diesen werden, gemäß den Grundsätzen, dass Eigentum verpflichtet und dass Gesetze ein Ausgleich von Rechten und Pflichten sind, Pflichten zugeordnet.
Wenn die Medienindustrie beispielsweise einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber Kommunikationsdienstleistern fordert, wäre eine mögliche Forderung, dass sie diesen vollständig zu finanzieren hat.
Eine Erlaubnis, Kopien mit DRM zu versehen, schließt diese gleichzeitig und umfassend von möglichen Abgabensystemen (GEMA, Pauschalen auf Medien) aus.
In den nächsten Runden können beide Seiten die Rechte und Pflichten gegeneinander abwägen, und gegebenenfalls Positionen (Kombinationen aus Recht und Pflicht!) fallenlassen.
Das Verhandlungsergebnis
Wenn eine Einigung erzielt wurde, ist diese bindend für alle bis dahin bekannten Verbreitungskanäle und dazugehörige Technologien. Keine Spielereien mit etlichen "Körben" voll Urheberrechtsnivellierunganpassungen.
Wer mit dem Ergebnis nicht leben kann, darf sich gerne einen anderen Beruf suchen - es gibt kein Grundrecht auf ein Auskommen als Künstler (oder Medienindustriefunktionär).
Wozu das alles?
Um die Verhandlungen wieder auf eine ernstzunehmende Basis zu stellen. Im Bild des obigen Beispiels beschrieben, wird dadurch der Verhandlungsrahmen wieder von [0,7, 1] auf [0, 1] zurückgedreht. Sollte sich gesamtgesellschaftlich herausstellen, dass man bei "0,2" besser läge, ist das nun wieder möglich.
Es wäre zwar auch möglich, im bislang üblichen Rahmen Forderungen aufzustellen, die eine Abkehr von bereits erreichtem (aber nicht unbedingt gutem) zu erlangen, aber das verlängert das ewige Tauziehen nur weiter.
Das Ziel des Vorschlags ist, eine definitive Lösung zu finden und damit Rechtssicherheit zu schaffen, weil klar ist, was geht und was nicht.
Da es nicht einmal möglich ist, einer Interessenvertretung einmal erlangtes wieder (durchaus im Austausch für etwas anderes - sprich: Interessenausgleich) zu entreißen, weil die entsprechenden Vertreter auf Regierungsseite entweder keinen Mumm dafür oder kein Interesse am Thema haben, ist auch dieser Vorschlag absolut utopisch. Aber er musste mal raus, das ging mir schon lange genug im Kopf herum.
Wobei sich auch die Frage stellt, was eine Partei ist, die sich von einer Interessenvertretung derart am Zaumzeug durch die Manege führen lässt. Klientelpartei klingt in meinen Ohren noch zu freundlich...