Ich bin momentan dabei herauszufinden, was sich ab 1.1.2008 am Urheberrecht ändert. Die Uni Bayreuth stellt freundlicherweise eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung zur Verfügung. Weniges Gutes, zum Beispiel gibt es für "kopiergeschützte" Medien keinen Anspruch mehr auf Vergütung für Kopiergeräte und -Medien - ich bin mal gespannt, welcher Verlag zuerst drauf kommt, dass die Vergütung mehr bringt.
Erwartungsgemäß gibt es aber auch wieder eine ganze Reihe Verschärfungen (sprich: Aus Verbrauchersicht eher schlecht, aus Urhebersicht meist irrelevant. "Qui Bono" ist da wohl leicht zu beantworten): Zum Beispiel dürfen Kopien nun nicht mehr nur von "offensichtlich rechtswidrigen" Quellen abstammen, "öffentliche" Quellen sind ebenso tabu - damit ist wohl Filesharing gemeint.
Ich bin mal gespannt, wann es das erste "Filesharing zum freischalten" gibt, dass Dateien nur nach Freischaltung bereitstellt, die ausreicht, eine "nicht-öffentlichkeit" herzustellen - You-Share scheint da ein vielversprechender Kandidat zu sein, wobei mir wie üblich (da stecken die Leute von Online-TV-Recorder dahinter) unklar ist, ob das wirklich so wasserdicht ist...
Eine für Urheber nachteilige Änderung betrifft die Möglichkeit von Bibliotheken, Werke an "elektronischen Leseplätzen" oder als "Kopie auf Bestellung" auszugeben. In beiden Situationen dürfen nicht mehr Kopien verteilt werden, als tatsächlich vorliegen und es muss eine Vergütung bezahlt werden - bloß dass letztere nur über Verwertungsgesellschaften einzutreiben sein soll. Der Bestandsschutz für die VG Wort, sowie die Bequemlichkeit der Administration für die Bibliotheken hat anscheinend Priorität vor der Unabhängigkeit der Urheber.
Fortsetzung folgt...